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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2022 - 12 S 33.22   

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https://dejure.org/2022,25157
OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2022 - 12 S 33.22 (https://dejure.org/2022,25157)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.2022 - 12 S 33.22 (https://dejure.org/2022,25157)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 2022 - 12 S 33.22 (https://dejure.org/2022,25157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 Abs 3a Nr 1 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 20 AEUV, § 48 VwVfG
    Visum zum Familiennachzug; Rücknahme; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Unterstützung des int. Terrorismus (hier: IS) in der Vergangenheit; Gegenwartsbezug der Gefährdung der Schutzgüter; verfassungskonforme Auslegung der Norm

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 27 Abs 3a Nr 1 AufenthG, Art 6 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 MRK, Art 20 AEUV, § 48 VwVfG, § 80 Abs 5 VwGO
    Visum zum Familiennachzug; Rücknahme; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Unterstützung des int. Terrorismus (hier: IS) in der Vergangenheit; Gegenwartsbezug der Gefährdung der Schutzgüter; verfassungskonforme Auslegung der NormZur Notwendigkeit einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 115
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2022 - 12 S 33.22
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass zur Verhinderung einer Verletzung des Kernbestandes dieses Rechts auch für einen drittstaatsangehörigen nahen Angehörigen ein abgeleitetes Recht bestehen kann, sich mit dem Unionsbürger im Unionsgebiet aufzuhalten (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 8. Mai 2018 - Rs. C-82/16 Rn. 47 ff.; Urteil vom 10. Mai 2017 - Rs. C-133/15).

    Zwar setzt ein über das Sekundärrecht hinausgehendes abgeleitetes Aufenthaltsrecht des Drittstaatsangehörigen aus Art. 20 AEUV einen "ganz besonderen Sachverhalt" voraus, in dem sich der Unionsbürger ansonsten de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2018, a. a. O. Rn. 51; Urteil vom 10. Mai 2017, a.a.O. Rn. 63).

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2022 - 12 S 33.22
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist anerkannt, dass zur Verhinderung einer Verletzung des Kernbestandes dieses Rechts auch für einen drittstaatsangehörigen nahen Angehörigen ein abgeleitetes Recht bestehen kann, sich mit dem Unionsbürger im Unionsgebiet aufzuhalten (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 8. Mai 2018 - Rs. C-82/16 Rn. 47 ff.; Urteil vom 10. Mai 2017 - Rs. C-133/15).

    Zwar setzt ein über das Sekundärrecht hinausgehendes abgeleitetes Aufenthaltsrecht des Drittstaatsangehörigen aus Art. 20 AEUV einen "ganz besonderen Sachverhalt" voraus, in dem sich der Unionsbürger ansonsten de facto gezwungen sähe, das Gebiet der Union als Ganzes zu verlassen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2018, a. a. O. Rn. 51; Urteil vom 10. Mai 2017, a.a.O. Rn. 63).

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